Zu den Sonderausgaben gehören die Private Vollkosten-Krankenversicherung oder die Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung.
Als Selbstständiger können Sie Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge vorauszahlen und so ggf. tausende von Euro an Einkommensteuern sparen.
Wie es geht, habe ich Ende November 2019 im Interwiew mit dem Ärztenachrichtendienst dargestellt. Die vorausgezahlten Beiträge müssen jeweils bis Mitte Dezember eines Jahres bei der Versicherung eingegangen sein.